Gas-Brennwert-Gerät in einer Wohnung

Öl- und Gasheizungen – echte Dauerbrenner

Hoher Wirkungsgrad

Konventionelle Öl- und Gasheizungen zählen zu den meist verwendeten Heizsystemen in Deutschland. Dabei hat sich die die Technik in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt: Dank moderner Brennwerttechnik kann die Abgaswärme zurückgewonnen und der Wirkungsgrad der Anlage gesteigert werden. Ihr doppelter Vorteil: Sie senken Ihre Heizkosten und punkten dank niedrigerem CO2-Ausstoß beim Thema Umwelt.

Ölheizungen

Im Bereich der Ölheizungen wird zwischen Konstanttemperaturtechnik, Niedertemperaturtechnik und Brennwerttechnik unterschieden. Bei den bis in die 1970er Jahre verbauten Konstanttemperaturkesseln liegt der Wirkungsgrad bei bis zu 70 %, Niedertemperaturkessel verfügen über einen Wirkungsgrad von 80 bis 90 % und moderne Öl-Brennwertkessel erreichen einen Wirkungsgrad von bis zu 100 %. 

Was Sie bei der Anschaffung einer neuen Ölheizung beachten sollten: Bis Ende 2025 können Sie auf eine moderne Ölheizung umsteigen und diese unbefristet weiterbetrieben. Ab 2026 werden neue Ölheizungen nur mehr als Hybridlösung zugelassen – also als Öl-Brennwertheizung in Verbindung mit alternativen Energieerzeugern wie Photovoltaik- und Solar-Anlagen oder Wärmepumpen.

Gasheizungen

Ähnlich wie bei der Ölheizung unterscheidet man auch bei der Gasheizung zwischen Niedertemperatur- und Brennwerttechnik. Im Bereich der Gasheizungen ist die Brennwerttechnik jedoch wesentlich weiter verbreitet als bei Ölheizungen. Bei der Erneuerung von Ölheizungen kommt jedoch üblicherweise ausschließlich Öl-Brennwerttechnik zum Einsatz. Bei der Gas-Brennwerttechnik ist die zusätzlich gewonnene Energie noch größer als bei der Öl-Brennwerttechnik, da Gas einen höheren Wasserstoffanteil hat.

Daneben gibt es eine Vielzahl interessanter Heizsysteme, die auf Basis erneuerbare Energien Wärme liefern bzw. sich mit gängigen Systemen kombinieren lassen. Beispielsweise Solarthermie in Kombination mit Gas-Brennwertheizungen. Lassen Sie sich von den Möglichkeiten moderner Heiztechnik begeistern.

Gesetzliche Austauschpflicht von Heizkesseln
Neben konkreter Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch die Pflicht zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Betroffen sind im Wesentlichen:

  • Heizkessel mit 30-jähriger Betriebsdauer
  • die Öl oder Gas verbrennen
  • die Konstanttemperaturtechnik nutzen
  • mit einer Nennleistung von 4 bis 400 kW

Das es aber auch hier diverse Ausnahmeregelungen gibt, bitten wir Sie im konkreten Fall um eine persönliche Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie gerne!

 

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